VII INTERNATIONALER ROMANISTISCHER PREIS
GÉRARD BOULVERT
Im Einvernehmen und in Zusammenarbeit mit italienischen und ausländischen Institutionen
und Fachgelehrten schreibt das universitätsübergreifende “Konsortium Gérard
Boulvert für die Erforschung des Rechts der europäischen Rechtsgemeinschaft und
der Geschichte ihrer einzelnen Rechtsordnungen” gemeinsam mit der Zeitschrift
«Index» den Siebten Internationalen Romanistischen
Preis Gérard Boulvert regelmäßig aus. Das
Unternehmen hat zum einen die Förderung der romanistischen Forschung zum Ziel,
zum anderen soll unter dem Namen Gérard Boulverts auf die Arbeiten junger
Wissenschaftler aus allen Ländern, die in den letzten drei Jahren auf diesem
Gebiet veröffentlicht wurden, aufmerksam gemacht werden.
1. Hiermit ist der Wettbewerb zur Erlangung
des “Siebten Internationalen Romanistischen Preises Gérard Boulvert” für ein
monografisches Erstlingswerk im Bereich der romanistischen Forschung
ausgeschrieben.
2. Der Preis besteht in
der unteilbaren Summe von 12.000 (zwölftausend) Euro. Dem Sieger wird außerdem
die Goldmedaille der Universität Neapel Federico II verliehen.
Darüberhinaus werden weitere
Preise zuerkannt werden, die der Jury von dem Verfassungsgerichtshof der
italienischen Republik, vom Institut de Droit Romain der Universität Paris II,
von italienischen und ausländischen Universitäten und von dem Centro
Romanistico Internazionale Copanello zur Verfügung gestellt worden sind.
3. An dem Wettbewerb
kann teilnehmen, wer immer in den Jahren 2004 - 2005 - 2006 sein erstes
monografisches Werk im Bereich der römischen und antiken Rechtsgeschichte
veröffentlicht oder zumindest in der endgültigen Fassung vorgelegt hat.
4. Die Bewerbungen
müssen unter Beifügung eines Exemplars der Arbeit bis zum 31 Dezember 2006 im
zuständigen Sekretariat bei der Redaktion der Zeitschrift «Index», via Chiaja
149/a - I - 80121 Napoli, eingegangen sein.
Gleichzeitig müssen
innerhalb dieser Frist dem Sekretariat weitere vier Exemplare des Werkes mit
separater Post zur Verfügung gestellt werden. Monografien, die nicht in
italienischer, französischer, deutscher, englischer, spanischer oder
lateinischer Sprache verfasst sind, sind mit einer Zusammenfassung von 3o bis
50 Seiten in einer der genannten Sprachen zu versehen.
5. Die Kommission legt die Kriterien fest,
aufgrund deren der Preis zugewiesen wird. Ihr auf dieser Grundlage gefundenes
Urteil ist unanfechtbar. Die Preisverleihung findet im Erbst 2007.
6. Die Kommission der Preisrichter setzt
sich zusammen aus dem Direktor der Zeitschrift «Index», Professor Luigi Labruna
von der Universität Neapel Federico II, und den Professoren Jean Andreau, Studienleiter
bei dem Ehess Paris, Hans Ankum
von der Universität Amsterdam, Luigi Capogrossi Colognesi von der Universität
Rom La Sapienza, Alessandro Corbino, Präsident des Centro Romanistico
Internazionale Copanello, Michel Humbert von der Universität Paris II, Rolf
Knütel von der Universität Bonn, Juan Miquel von der Universität Barcelona
Pompeu Fabra, Alan Rodger, Richter am House of Lords, Gunter Wesener von der
Universität Graz und dem emeritierten Professor Peter Stein vom Queens’College
Cambridge.