N. 4 – 2005 – Notizie

 

 

VII INTERNATIONALER ROMANISTISCHER PREIS

GÉRARD BOULVERT

 

 

Im Einvernehmen und in Zusammenarbeit mit italienischen und ausländischen Institutionen und Fachgelehrten schreibt das universitätsübergreifende “Konsortium Gérard Boulvert für die Erforschung des Rechts der europäischen Rechtsgemeinschaft und der Geschichte ihrer einzelnen Rechtsordnungen” gemeinsam mit der Zeitschrift «Index» den Siebten Internationalen Romanistischen Preis Gérard Boulvert regelmäßig aus. Das Unternehmen hat zum einen die Förderung der romanistischen Forschung zum Ziel, zum anderen soll unter dem Namen Gérard Boulverts auf die Arbeiten junger Wissenschaftler aus allen Ländern, die in den letzten drei Jahren auf diesem Gebiet veröffentlicht wurden, aufmerksam gemacht werden.

 

1. Hiermit ist der Wettbewerb zur Erlangung des “Siebten Internationalen Romanistischen Preises Gérard Boulvert” für ein monografisches Erstlingswerk im Bereich der romanistischen Forschung ausgeschrieben.

 

2. Der Preis besteht in der unteilbaren Summe von 12.000 (zwölftausend) Euro. Dem Sieger wird außerdem die Goldmedaille der Universität Neapel Federico II verliehen.

Darüberhinaus werden weitere Preise zuerkannt werden, die der Jury von dem Verfassungsgerichtshof der italienischen Republik, vom Institut de Droit Romain der Universität Paris II, von italienischen und ausländischen Universitäten und von dem Centro Romanistico Internazionale Copanello zur Verfügung gestellt worden sind.

 

3. An dem Wettbewerb kann teilnehmen, wer immer in den Jahren 2004 - 2005 - 2006 sein erstes monografisches Werk im Bereich der römischen und antiken Rechtsgeschichte veröffentlicht oder zumindest in der endgültigen Fassung vorgelegt hat.

 

4. Die Bewerbungen müssen unter Beifügung eines Exemplars der Arbeit bis zum 31 Dezember 2006 im zuständigen Sekretariat bei der Redaktion der Zeitschrift «Index», via Chiaja 149/a - I - 80121 Napoli, eingegangen sein.

Gleichzeitig müssen innerhalb dieser Frist dem Sekretariat weitere vier Exemplare des Werkes mit separater Post zur Verfügung gestellt werden. Monografien, die nicht in italienischer, französischer, deutscher, englischer, spanischer oder lateinischer Sprache verfasst sind, sind mit einer Zusammenfassung von 3o bis 50 Seiten in einer der genannten Sprachen zu versehen.

 

5. Die Kommission legt die Kriterien fest, aufgrund deren der Preis zugewiesen wird. Ihr auf dieser Grundlage gefundenes Urteil ist unanfechtbar. Die Preisverleihung findet im Erbst 2007.

 

6. Die Kommission der Preisrichter setzt sich zusammen aus dem Direktor der Zeitschrift «Index», Professor Luigi Labruna von der Universität Neapel Federico II, und den Professoren Jean Andreau, Studienleiter bei dem Ehess Paris, Hans Ankum von der Universität Amsterdam, Luigi Capogrossi Colognesi von der Universität Rom La Sapienza, Alessandro Corbino, Präsident des Centro Romanistico Internazionale Copanello, Michel Humbert von der Universität Paris II, Rolf Knütel von der Universität Bonn, Juan Miquel von der Universität Barcelona Pompeu Fabra, Alan Rodger, Richter am House of Lords, Gunter Wesener von der Universität Graz und dem emeritierten Professor Peter Stein vom Queens’College Cambridge.

 

 

PARIS, DEN 2 APRIL 2005